CONSENTI Leistungsspektrum
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Leistungsspektrum

CONSENTI begleitet Sie als neutrales Mediatoren-Team bei Ihrer Konfliktlösung – so kommen Sie wieder konstruktiv miteinander ins Gespräch und können gemeinsam Lösungen finden.

Wirtschaftsmediation kann in allen Bereichen des Wirtschaftslebens angewendet werden. Ob Ihr Konflikt für Mediation geeignet ist, prüfen wir zu Beginn des Verfahrens.

Wirtschaftsmediation

Wir bieten Ihnen unsere Kompetenz als Wirtschaftsmediatoren u. a. in den folgenden Bereichen an:

  • Mediation in Organisationen und Unternehmen
    • zwischen Gesellschaftern
    • in der Unternehmensnachfolge
    • zwischen Führungskräften
    • zwischen einzelnen Unternehmensbereichen bzw. Standorten
    • zwischen unterschiedlichen Hierarchiestufen
    • zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung
    • in arbeitsrechtlichen Trennungsgesprächen
    • im Projektmanagement
    • im Rahmen von Change Management
    • in Teams und (Groß-) Gruppen
  • Mediation zwischen Organisationen bzw. Unternehmen, z. B. Geschäftsbeziehungen zwischen:
    • Auftraggeber – Lieferant
    • Auftraggeber – Dienstleister
    • Unternehmen – Mitbewerber
    • Unternehmen – Kunde
  • Dabei betreuen wir klein- und mittelständische (Familien-) Unternehmen und Großunternehmen.

Mediation in Erbangelegenheiten

Wir unterstützen in Erbangelegenheiten bei Streitigkeiten einvernehmliche Lösungen zu finden.

VOR dem Erbfall

Oft wollen diejenigen, die Vermögen vererben, ihre Nachlassangelegenheiten zu Lebzeiten in ihrem Sinne gut geregelt wissen, damit es unter den Erben später eine gerechte Lösung ohne Streitigkeiten gibt.

Wie kann man sich einer möglichen Regelung nähern? Wir helfen als zertifizierte Wirtschaftsmediatoren in Ihren Erbangelegenheiten und bieten ein strukturiert geführtes Gespräch an.

NACH dem Erbfall

Nach dem Tod eines Angehörigen sind die Erben häufig zerstritten, der Verstorbene hat seinen letzten Willen nicht eindeutig formuliert und/ oder jahrelang schwelende Konflikte treten möglicherweise zu Tage. Die Gespräche sind ins Stocken geraten oder eskalieren sogar.

Wie kann sich die Erbengemeinschaft in diesen Situationen über die Abwicklung der Erbschaft einigen? Mit Hilfe der Erbmediation kommt eine festgefahrene Situation oftmals wieder ins Rollen.

Als Ausgangspunkt gibt es entweder eine letztwillige Verfügung des Erblassers oder es gilt die gesetzliche Erbfolge. Die damit verbundenen Vorgaben gilt es dann umzusetzen.

Praxistipp, wenn Sie bereits vor Gericht waren:

Wenn Sie bereits vor Gericht erfolglos versucht haben, Ihre Erbangelegenheit zu klären, zeigt die Erfahrung, dass man über die Mediation wieder zurück ins Gespräch kommen kann. Gerichte regen gerade in Erbangelegenheiten häufig diesen Weg an.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!